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Anpassung der Rahmenordnung zur Feier öffentlicher Gottesdienste ab Karsamstag
Im Zuge der weitreichenden Lockerungen bei den staatlichen Corona-Vorschriften gelten ab Karsamstag, 16.04.22 auch für öffentliche Gottesdienste folgende Regelungen:
Die wichtigsten bzw. die geänderten Punkte sind:
- Desinfektion der Hände am Kircheneingang
- Bei Gottesdiensten kein Mindestabstand
- Der Gemeindegesang unterliegt keiner Einschränkung.
Die bisher geltende Maskenpflicht entfällt im Freien, für Innenräumen wird sie modifiziert:
- So ist eine FFP2-Maske nur mehr beim Betreten und Verlassen der Kirche verpflichtend, ansonsten ist sie empfohlen. Daher kann die Maske am Platz abgenommen werden.