Mit Datum vom 15. April hat das Bischöfliche Ordinariat die bereits geltenden Maßnahmen der Bundesregierung zur Eindämmung des Coronavirus für das kirchliche Leben in unserer Diözese präzisiert:
- Gottesdienste dürfen – wie schon zu den Kar- und Ostertagen – als nicht öffentlich mit insgesamt fünf Personen (einschließlich Priester) gefeiert werden. Alle Teilnehmer/innen müssen gesund sein, dürfen keiner Risikogruppe angehören und die Mindestabstände sind einzuhalten. Während der Gottesdienste sind die Kirchen verschlossen zu halten.
- Bis Ende Juni sind keine größeren Veranstaltungen erlaubt – das betrifft Erstkommunionen und Firmungen, die somit auf Herbst oder das nächste Jahr zu verschieben sind.
- Ähnliches gilt auch für kirchliche Trauungen, die bis Ende Juni in der in unserer Diözese üblichen Form nicht möglich sind, ebenso wie für Taufen, außer im Notfall.
- Es ist weiterhin nicht gestattet, die Krankenkommunion in Privathäuser oder Krankenhäuser zu bringen. Hausbesuche sind außer für Krankensalbung bzw. Wegzehrung nicht gestattet.
- Es wird jedoch ermutigt, die Feier der Hauskirche zu pflegen, sich im Kreis derer, die im selben Haushalt leben, zum gemeinsamen Gebet zu versammeln und sich beim Läuten der Glocken bewusst in der Gemeinschaft der Kirche zu verbinden.
- Und nicht zuletzt wird dringend empfohlen, sämtliche von der Bundesregierung und von der Diözese empfohlene Hygienemaßnahmen genau einzuhalten. Aber ebenso wird gebeten, Kontakt zu Alten, Kranken und Notleidenden etwa durch verstärkt Telefondienste zu halten und die Risikogruppen mit Einkaufsdiensten zu unterstützen.
Der Herr Generalvikar schließt mit der Bemerkung: „Es gibt so viele Möglichkeiten, im Rahmen der gesetzlichen Einschränkungen den Glauben zu leben und einander zu helfen, seien wir kreativ, aber bleiben wir bitte auf dem Boden dessen, was erlaubt ist, um niemanden zu gefährden.“